Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
§1 Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Bestellungen/Preisangebote
2.1 Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Der Auftrag erlischt, falls wir nicht binnen einer Frist von
21 Tagen den Auftrag schriftlich bestätigen. Die Lieferung gilt als Bestätigung.
2.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige
Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der
Bestellung gesondert.
2.3. Liefern wir die Ware später als vier Monate unserer Bestätigung der Bestellung aus, ist eine eventuelle
Kosten oder Preissteigerung in einer Höhe von bis zu 10%
des ursprünglich veranschlagten Endpreises vom Kunden zu tragen. Dies gilt nicht, wenn wir die
Preisänderung bei Vertragsschluss vorhersehen konnten und den
Kunden nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen haben.
2.4. Die Fa. Sound Appeal GmbH ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 3 Zahlung/Verzugszinsen
3.1. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise
vereinbart wurde. Die Zahlungsweise ist auf dem Bestellformular
zu vermerken und mit dem Auftrag zu bestätigen.
3.2. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig.
3.3 Ab Fälligkeitszeitpunkt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem
jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, soweit er keinen
geringeren Verzugsschaden nachweist.
§ 4 Rücktritt/Schadenersatz
4.1 Werden innerhalb vereinbarter Fristen Lieferungen vom Kunden nicht angenommen oder Bestellungen
nicht abgerufen, haben wir das Recht, nach Fristsetzung und
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. In diesem Fall schuldet der Kunde mindestens einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25% des
Netto-Auftragswertes, soweit er nicht einen geringeren
Schaden nachweist.
§ 5 Technisch bedingte Abweichungen
Abweichungen, die handelsüblich oder technisch bedingt oder geringfügig sind oder Form, Farbe oder
Größe der Artikel betreffen, behalten wir uns vor.
§ 6 Bearbeitungsgebühren
Bei Kleinaufträgen unter einem Nettowarenbestellwert von € 50.00 fallen
€ 4.00 Bearbeitungsgebühr an.
§ 7 Auslieferung
7.1. Die Auslieferung erfolgt ab unserem Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden.
7.2. Für Transportversicherung/Spesen berechnet die Fa. Live Act Audio GmbH 1% des Nettowarenwertes,
maximal € 5.00. Weitere Kosten für Verpackung (Ausnahme
Leuchtstoffröhren) entstehen nicht.
§ 8 Transportschäden
8.1. Transportschäden sind unverzüglich bei dem Transporteur zu melden und durch ein Schadensprotokoll
geltend zu machen. Hiervon ist uns innerhalb von sieben
Tagen schriftlich Mitteilung zu machen.
8.2. Für Schäden, die daraus resultieren, dass die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber
dem Transporteur nicht ordnungsgemäß erfolgte, haften wir nicht.
§ 9 Sonderanfertigungen bzw. -ausstattungen
Sonderanfertigungen und Sonderausstattungen sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. 50%
des Netto-Auftragswertes sind im voraus zu zahlen.
§10 Reklamationen
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Fehler (Mängel,
Falschlieferung oder Fehlmengen) zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen zu rügen. Danach ist die Rüge ausgeschlossen.
10.2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware durch ein Verschulden des Kunden
beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn
die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut oder durch Verbindung mit
anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde.
10.3. Im übrigen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach dreimaliger
fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche zu.
Insbesondere kann es die Vergütung mindern oder den Vertrag rückgängig machen.
10.4. Die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
11.1. Für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel
entstehen, haften wir nicht.
11.2. Wir haften nur für Schäden. die wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden,
der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht, die uns bekannt
waren oder hätten bekannt sein müssen.
11.3. In jedem Fall beträgt der Haftungshöchstbetrag das Fünffache des Netto-Auftragswertes.
11.4. Im Hinblick auf die Gefahr hoher (Folge-) Schäden und im Hinblick auf den Haftungshöchstbetrag raten
wir zum Abschluss einer Versicherung.
§ 12 Umtausch
12.1. Umtauschwünsche können innerhalb von drei Tagen nach Lieferung entgegen genommen werden.
12.2. Lampen, Dias, Scheiben und Tonträger aller Art, sowie gebrauchte Artikel aller Art sind vom Umtausch
ausgeschlossen.
12.3. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn die Ware in der Originalverpackung unter Beifügung der
Rechnungen uns zurückgeschickt wird. Der Rücksendung ist ein
Lieferschein beizufügen, in dem der gewünschte Ersatzartikel genau bezeichnet ist.
Die Gefahr und die Kosten des Transportes trägt der Kunde.
§13 Eigentumsvorbehalt
13.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
13.2. Ist der Kunde Zwischenhändler, verkauft er also nicht an den Endverbraucher, so gilt folgendes:
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen
gegen den Kunden unser Eigentum.
Der Kunde ist jedoch berechtigt über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu
verfügen. Er tritt die Forderungen, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen, an uns ab.
Der Kunde ist befugt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen.
Er hat uns auf jeden Fall alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die für
unsere Rechtsverfolgung erforderlich sind.
13.3. Wir sind verpflichtet, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach
unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der noch nicht
veräußerten Vorbehaltswaren und der abgetretenen Forderungen dem Wert unserer Ansprüche gegen den
Kunden um 25% übersteigt.
§14 Abtretung von Ansprüchen
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, mit seinem Kunden kein Abtretungsverbot zu vereinbaren, soweit hiervon
unsere Sicherungsrechte betroffen werden.
14 2. Forderungen des Kunden gegen uns darf der Kunde nicht abtreten.
§ 15 Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist München.
§ 16 Anzuwendendes Recht/Gerichtstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichen Ausschluss der
Vorschriften des ”Einheitlichen UN-Kaufrechtes”.
Ist der Kunde Vollkaufmann, ist für beide Vertragspartner der Gerichtsstand in München begründet
Wir haben jedoch das Recht, nach unserer Wahl die Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden
zu erheben.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt
dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der
unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und
die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt.
Geschäftsbedingungen (Vermietung)
Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung als angenommen gelten.
Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit
dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet
bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der
Geräte beim Vermieter über die ursprünglich
vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt
einen Tag.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der
Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor.
Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des
Mieters. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung odersobald der Vermieter die Sache dem Spediteur,
dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände
gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie sind in
sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt
der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die
Wartungs- und Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der
Geräte ist nicht erlaubt, außer der Vermieter hat
ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis gegeben. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren
Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten
Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und
Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des
zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat
der Mieter den Wiederbeschaffungswert des
vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
Versicherung
Sämtliche Geräte sind vom Mieter zu versichern. Der Vermieter kann die Vermietsache zu Gunsten des
Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeiten seitens
des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Gräte nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Eine Haftung des Vermieters für Sach- und
Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Unterlässt der Mieter schuldhaft die
Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus
Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von
Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter
umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die
Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden; die dem Mieter beim Gebrauch der
Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz
auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Lizenzen
Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den gesondert mitgeteilten
Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt
den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen
der Lizenzinhaber frei.
Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis
eines Schadens als Stornierungskosten fordern: bis 30 Tage
vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises, bis 14 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises, bis 8 Tage vor
Mietbeginn: 50% des Mietpreises, bis 3 Tage vor Mietbeginn:
100% des Mietpreises
Rechter Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten.
Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller
Notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachtrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die
vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in
irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig
gehen. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung
derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die
Einhaltung des Miettermins aus dem vom Vermieter zu
vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter
nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene,
vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter - unter
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters - vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn
der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben.
Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis muss netto bar vom Mieter gezahlt werden. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution/
Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu verlangen. Bei Überschreiten
des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz
der Deutschen Bank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein
Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den
Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der
Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht im ordnungsgemäßem Zustand
zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer
Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen
Mietpreis zu entrichten.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine
Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standpunkt des Vermieters.
Als Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht des Vermieters vereinbart.